Nutzungsdauer Lkw ab 7,5 t (Spedition)
Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr) vom 26.1.1998 nennt für „Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper: ab 7,5 to zulässigem Gesamtgewicht“ unter Nr. 16.2.2.2 eine Nutzungsdauer von 5 Jahren. Das entspricht linear 20 % der Anschaffungskosten pro Jahr.
Keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die amtliche AfA-Tabelle und die Umstände im Einzelfall. Fehler melden
Nur für eine Branche. Dieser Wert stammt aus der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr) und gilt für Betriebe dieses Wirtschaftszweigs. Für alle anderen Betriebe gilt die AV-Tabelle; steht ein Anlagegut in beiden Tabellen, geht für die Branche die Branchentabelle vor (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, Nr. 1 (BMF 06.12.2001, BStBl I 2001, 860)).
Für welche Betriebe die Tabelle gilt (15)
- Staatsbahn
- Privatbahnen
- Personenbeförderung im Omnibus-Orts- u.
- Nachbarortslinienverkehr
- Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr
- Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen
- Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer
- Sonst. Personenbeförderung im Landverkehr
- Güterbeförderung im Straßenverkehr
- Frachtumschlag
- Lagerei (ohne Kühlhäuser)
- Hilfs- u. Nebentätigkeiten für den Landverkehr
- Spedition
- Postdienste
- Private Kurierdienste
Amtliche Tabellenzeile
- Tabelle
- Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr)
- Nr.
- 16.2.2.2
- Bezeichnung
- Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper: ab 7,5 to zulässigem Gesamtgewicht
- Nutzungsdauer
- 5 Jahre
- Linearer AfA-Satz
- 20 % pro Jahr; in der Tabelle gedruckt: 20 %
- Gilt für
- Anschaffung oder Herstellung nach dem 30. Juni 1997
- BMF-Schreiben
- 26. Januar 1998, IV A 8-S 1551-9/98, BStBl I 1998, 123
- Stand
- geprüft am 29. September 2026
Anhaltspunkt, kein fester Wert. Die Nutzungsdauer in den AfA-Tabellen ist ein Anhaltspunkt für einen Betrieb unter üblichen Bedingungen. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer darf angesetzt werden. (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, Nr. 2 (BMF 06.12.2001))
Welche Regeln für Lkw ab 7,5 t (Spedition) gelten
-
Lineare AfA
5 Jahre Nutzungsdauer ergeben 20 % der Anschaffungskosten pro Jahr. Im Anschaffungsjahr zählt nur jeder volle Monat ab dem Anschaffungsmonat.
§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG
-
Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)
Kostet das einzelne Gerät höchstens 800 € ohne Vorsteuer, darf es im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden (Wahlrecht, seit 1.1.2018). Über 250 € ist ein Verzeichnis nötig, wenn die Angaben nicht aus der Buchführung hervorgehen.
§ 6 Abs. 2 EStG
-
Sammelposten
Alternativ kommen Güter über 250 € bis 1.000 € ohne Vorsteuer in einen Sammelposten, der über 5 Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird. Die Wahl gilt einheitlich für alle Güter des Wirtschaftsjahres.
§ 6 Abs. 2a EStG
-
Degressive AfA
Angeschafft vom 1.7.2025 bis 31.12.2027: statt linear bis zu 30 % vom Restbuchwert pro Jahr (höchstens das 3-fache des linearen Satzes und 30 %). Wechsel zur linearen AfA ist später erlaubt.
- Angeschafft vom 1.4.2024 bis 31.12.2024: bis zu 20 % (Regel gilt für diese Güter weiter).
- Angeschafft vom 1.1.2020 bis 31.12.2022: bis zu 25 % (Regel gilt für diese Güter weiter).
§ 7 Abs. 2 EStG
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§ 7g: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Kleinere Betriebe (Gewinn höchstens 200.000 €) können bis zu 50 % der geplanten Kosten vorab abziehen und nach der Anschaffung zusätzlich bis zu 40 % Sonderabschreibung verteilt auf 5 Jahre ansetzen. Voraussetzung ist unter anderem eine fast ausschließlich betriebliche Nutzung.
§ 7g EStG
GWG, Sammelposten, degressive AfA und § 7g sind branchenunabhängig; sie hängen von Kosten, Anschaffungsdatum und Betriebsgröße ab, nicht von der Tabelle.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Nutzungsdauer von Lkw ab 7,5 t (Spedition) laut AfA-Tabelle?
Die AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr) (BMF-Schreiben vom 26. Januar 1998) nennt unter Nr. 16.2.2.2 für „Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper: ab 7,5 to zulässigem Gesamtgewicht“ eine Nutzungsdauer von 5 Jahre. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 % pro Jahr. Die Tabellenwerte sind Anhaltspunkte; eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer ist zulässig.
Kann ich Lkw ab 7,5 t (Spedition) sofort abschreiben?
Ja, wenn das einzelne Wirtschaftsgut selbständig nutzbar ist und höchstens 800 € ohne Vorsteuer kostet. Dann ist es ein geringwertiges Wirtschaftsgut und darf im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Darüber wird es über die Nutzungsdauer abgeschrieben oder, bis 1.000 €, in einen Sammelposten gebucht.
Gilt dieser Wert für alle Betriebe?
Nein. Er stammt aus der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr) und gilt für Betriebe dieses Wirtschaftszweigs. Für alle anderen Betriebe gilt die AV-Tabelle (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, Nr. 1 (BMF 06.12.2001, BStBl I 2001, 860)).
Ähnliche Anlagegüter
- Lkw unter 7,5 t (Spedition) 6 Jahre
- Taxi und Mietwagen 5 Jahre
- Reisebus und Linienbus 6 Jahre
Quellen
- AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr) (PDF, Bundesministerium der Finanzen), BMF-Schreiben vom 26. Januar 1998, BStBl I 1998, 123
- BMF-Schreiben vom 06.12.2001, IV D 2-S 1551-498/01 (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen)
- Einkommensteuergesetz §§ 6, 7, 7g, abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 29. September 2026
Stand: 29. September 2026. Amtliche Werke nach § 5 UrhG.