Nutzungsdauer Grünanlagen und Außenanlagen

Die amtliche AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) vom 15.12.2000 nennt für „Grünanlagen“ unter Fundstelle 2.8 eine Nutzungsdauer von 15 Jahren. Das entspricht linear 6,67 % der Anschaffungskosten pro Jahr.

Nutzungsdauer laut Tabelle 15 Jahre AfA-Tabelle AV 2.8
Linearer AfA-Satz 6,67 % pro Jahr (100 geteilt durch die Nutzungsdauer)

Keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die amtliche AfA-Tabelle und die Umstände im Einzelfall. Fehler melden

Einordnung: Außenanlage

„Außenanlagen“ ist ein Sammelbegriff. Die AfA-Tabelle hat dafür keine eigene Zeile, sondern einzelne Zeilen für Grünanlagen, Wege und Plätze, Zäune und Beleuchtung.

Mögliche Einordnungen

  • 15 Jahre Grünanlagen und Außenanlagen , AfA-Tabelle AV 2.8 Grünanlagen
  • 19 Jahre Parkplatz und Hofbefestigung , AfA-Tabelle AV 2.1.1 Wege, Parkplätze, Hofflächen mit Packlage
  • 17 Jahre Zaun , AfA-Tabelle AV 2.3.2 Zäune (nicht aus Holz)
  • 19 Jahre Außenbeleuchtung , AfA-Tabelle AV 2.4 Außenbeleuchtung

Diese Seite entscheidet die Einordnung nicht. Im Zweifel klären Sie sie mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.

Amtliche Tabellenzeile

Tabelle
Allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle "AV")
Fundstelle
2.8
Bezeichnung
Grünanlagen
Nutzungsdauer
15 Jahre
Linearer AfA-Satz
6,67 % pro Jahr (die AV-Tabelle druckt keinen Satz)
Im Verzeichnis als
Grünanlagen
Gilt für
Anschaffung oder Herstellung nach dem 31. Dezember 2000
BMF-Schreiben
15. Dezember 2000, IV D 2-S 1551-188/00, BStBl I 2000, 1532
Stand
geprüft am 29. September 2026

Anhaltspunkt, kein fester Wert. Die Nutzungsdauer in den AfA-Tabellen ist ein Anhaltspunkt für einen Betrieb unter üblichen Bedingungen. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer darf angesetzt werden. (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, Nr. 2 (BMF 06.12.2001))

Welche Regeln für Grünanlagen und Außenanlagen gelten

  • Lineare AfA

    15 Jahre Nutzungsdauer ergeben 6,67 % der Anschaffungskosten pro Jahr. Im Anschaffungsjahr zählt nur jeder volle Monat ab dem Anschaffungsmonat.

    § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG

  • GWG, Sammelposten, degressive AfA, § 7g

    Diese Zeile steht im Abschnitt „Grundstückseinrichtungen“ der Tabelle. GWG-Sofortabzug, Sammelposten, degressive AfA und § 7g gelten nur für abnutzbare bewegliche, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ob ein Wirtschaftsgut im Einzelfall beweglich, Betriebsvorrichtung oder Teil eines Gebäudes ist, lässt die Tabelle offen.

    § 6 Abs. 2, 2a, § 7 Abs. 2, § 7g EStG

Häufige Fragen

Wie lange ist die Nutzungsdauer von Grünanlagen und Außenanlagen laut AfA-Tabelle?

Die AfA-Tabelle AV (BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2000) nennt unter Fundstelle 2.8 für „Grünanlagen“ eine Nutzungsdauer von 15 Jahre. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 6,67 % pro Jahr. Die Tabellenwerte sind Anhaltspunkte; eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer ist zulässig.

Welche Nutzungsdauer gilt für Außenanlage?

Das ist nicht ausdrücklich geregelt. In Frage kommen: Grünanlagen und Außenanlagen (15 Jahre, AfA-Tabelle AV 2.8), Grünanlagen; Parkplatz und Hofbefestigung (19 Jahre, AfA-Tabelle AV 2.1.1), Wege, Parkplätze, Hofflächen mit Packlage; Zaun (17 Jahre, AfA-Tabelle AV 2.3.2), Zäune (nicht aus Holz); Außenbeleuchtung (19 Jahre, AfA-Tabelle AV 2.4), Außenbeleuchtung.

Ähnliche Anlagegüter

Die ganze AV-Tabelle

Quellen

  1. AfA-Tabelle AV (PDF, Bundesministerium der Finanzen), BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2000, BStBl I 2000, 1532
  2. BMF-Schreiben vom 06.12.2001, IV D 2-S 1551-498/01 (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen)
  3. Einkommensteuergesetz §§ 6, 7, 7g, abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 29. September 2026

Stand: 29. September 2026. Amtliche Werke nach § 5 UrhG.