Nutzungsdauer Parkplatz und Hofbefestigung
Die amtliche AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) vom 15.12.2000 nennt für „Fahrbahnen, Parkplätze und Hofbefestigungen mit Packlage“ unter Fundstelle 2.1.1 eine Nutzungsdauer von 19 Jahren. Das entspricht linear 5,26 % der Anschaffungskosten pro Jahr.
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Einordnung: Pflaster
Die AfA-Tabelle nennt Fahrbahnen, Parkplätze und Hofbefestigungen mit Packlage (AV 2.1.1) und in Kies, Schotter oder Schlacken (AV 2.1.2). Pflaster steht nicht wörtlich darin.
Mögliche Einordnungen
Diese Seite entscheidet die Einordnung nicht. Im Zweifel klären Sie sie mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Amtliche Tabellenzeile
- Tabelle
- Allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle "AV")
- Fundstelle
- 2.1.1
- Bezeichnung
- Fahrbahnen, Parkplätze und Hofbefestigungen mit Packlage
- Nutzungsdauer
- 19 Jahre
- Linearer AfA-Satz
- 5,26 % pro Jahr (die AV-Tabelle druckt keinen Satz)
- Im Verzeichnis als
- Fahrbahnen (mit Packlage), Hofbefestigungen (mit Packlage), Parkplätze (mit Packlage)
- Gilt für
- Anschaffung oder Herstellung nach dem 31. Dezember 2000
- BMF-Schreiben
- 15. Dezember 2000, IV D 2-S 1551-188/00, BStBl I 2000, 1532
- Stand
- geprüft am 29. September 2026
Anhaltspunkt, kein fester Wert. Die Nutzungsdauer in den AfA-Tabellen ist ein Anhaltspunkt für einen Betrieb unter üblichen Bedingungen. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer darf angesetzt werden. (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, Nr. 2 (BMF 06.12.2001))
Welche Regeln für Parkplatz und Hofbefestigung gelten
-
Lineare AfA
19 Jahre Nutzungsdauer ergeben 5,26 % der Anschaffungskosten pro Jahr. Im Anschaffungsjahr zählt nur jeder volle Monat ab dem Anschaffungsmonat.
§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG
-
GWG, Sammelposten, degressive AfA, § 7g
Diese Zeile steht im Abschnitt „Grundstückseinrichtungen“ der Tabelle. GWG-Sofortabzug, Sammelposten, degressive AfA und § 7g gelten nur für abnutzbare bewegliche, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ob ein Wirtschaftsgut im Einzelfall beweglich, Betriebsvorrichtung oder Teil eines Gebäudes ist, lässt die Tabelle offen.
§ 6 Abs. 2, 2a, § 7 Abs. 2, § 7g EStG
Häufige Fragen
Wie lange ist die Nutzungsdauer von Parkplatz und Hofbefestigung laut AfA-Tabelle?
Die AfA-Tabelle AV (BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2000) nennt unter Fundstelle 2.1.1 für „Fahrbahnen, Parkplätze und Hofbefestigungen mit Packlage“ eine Nutzungsdauer von 19 Jahre. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 5,26 % pro Jahr. Die Tabellenwerte sind Anhaltspunkte; eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer ist zulässig.
Welche Nutzungsdauer gilt für Pflaster?
Das ist nicht ausdrücklich geregelt. In Frage kommen: Parkplatz und Hofbefestigung (19 Jahre, AfA-Tabelle AV 2.1.1), Befestigung mit Packlage (Unterbau); Parkplatz in Kies oder Schotter (9 Jahre, AfA-Tabelle AV 2.1.2), Befestigung in Kies, Schotter, Schlacken.
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Quellen
- AfA-Tabelle AV (PDF, Bundesministerium der Finanzen), BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2000, BStBl I 2000, 1532
- BMF-Schreiben vom 06.12.2001, IV D 2-S 1551-498/01 (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen)
- Einkommensteuergesetz §§ 6, 7, 7g, abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 29. September 2026
Stand: 29. September 2026. Amtliche Werke nach § 5 UrhG.