Nutzungsdauer Großbagger
Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Baugewerbe vom 6.12.2001 nennt für „Hydraulikbagger: ab 151 kW Motorleistung“ unter Nr. 3.1.1.3 eine Nutzungsdauer von 8 Jahren. Das entspricht linear 12,5 % der Anschaffungskosten pro Jahr.
Keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die amtliche AfA-Tabelle und die Umstände im Einzelfall. Fehler melden
Nur für eine Branche. Dieser Wert stammt aus der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Baugewerbe und gilt für Betriebe dieses Wirtschaftszweigs. Für alle anderen Betriebe gilt die AV-Tabelle; steht ein Anlagegut in beiden Tabellen, geht für die Branche die Branchentabelle vor (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, Nr. 1 (BMF 06.12.2001, BStBl I 2001, 860)).
Für welche Betriebe die Tabelle gilt (21)
- Hoch- und Tiefbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
- Hochbau (ohne Fertigteilbau)
- Herstellung von Fertigteilbauten aus Beton i. Hochbau
- Montage von Fertigteilbauten aus Beton i. Hochbau
- Herstellung von Fertighäusern aus Holz
- Herstellung von sonstigen Fertigteilbauten aus Holz i. Hochbau
- Montage von Fertigteilbauten aus Holz i. Hochbau
- Erdbewegungsarbeiten, Landeskulturbau
- Wasser- und Wasserspezialbau
- Straßenbau
- Brunnenbau, nichtbergbauliche Tiefbohrung bergbauliche Tiefbohrung und ä. (ohne Erdölbohrung)
- Tiefbau
- Gerüstbau
- Fassadenreinigung
- Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau
- Gebäudetrocknung
- Abdichtung gegen Wasser, Feuchtigkeit
- Abdämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und ä.
- Stuckateurgewerbe, Gipserei, Verputzerei
- Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei
- Estrichlegerei
Amtliche Tabellenzeile
- Tabelle
- Baugewerbe
- Nr.
- 3.1.1.3
- Bezeichnung
- Hydraulikbagger: ab 151 kW Motorleistung
- Nutzungsdauer
- 8 Jahre
- Linearer AfA-Satz
- 12,5 % pro Jahr
- Gilt für
- Anschaffung oder Herstellung nach dem 31. Dezember 2000
- BMF-Schreiben
- 6. Dezember 2001, IV D 2-S 1551-470/01, BStBl I 2001, 836
- Stand
- geprüft am 29. September 2026
Anhaltspunkt, kein fester Wert. Die Nutzungsdauer in den AfA-Tabellen ist ein Anhaltspunkt für einen Betrieb unter üblichen Bedingungen. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer darf angesetzt werden. (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, Nr. 2 (BMF 06.12.2001))
Welche Regeln für Großbagger gelten
-
Lineare AfA
8 Jahre Nutzungsdauer ergeben 12,5 % der Anschaffungskosten pro Jahr. Im Anschaffungsjahr zählt nur jeder volle Monat ab dem Anschaffungsmonat.
§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG
-
Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)
Kostet das einzelne Gerät höchstens 800 € ohne Vorsteuer, darf es im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden (Wahlrecht, seit 1.1.2018). Über 250 € ist ein Verzeichnis nötig, wenn die Angaben nicht aus der Buchführung hervorgehen.
§ 6 Abs. 2 EStG
-
Sammelposten
Alternativ kommen Güter über 250 € bis 1.000 € ohne Vorsteuer in einen Sammelposten, der über 5 Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird. Die Wahl gilt einheitlich für alle Güter des Wirtschaftsjahres.
§ 6 Abs. 2a EStG
-
Degressive AfA
Angeschafft vom 1.7.2025 bis 31.12.2027: statt linear bis zu 30 % vom Restbuchwert pro Jahr (höchstens das 3-fache des linearen Satzes und 30 %). Wechsel zur linearen AfA ist später erlaubt.
- Angeschafft vom 1.4.2024 bis 31.12.2024: bis zu 20 % (Regel gilt für diese Güter weiter).
- Angeschafft vom 1.1.2020 bis 31.12.2022: bis zu 25 % (Regel gilt für diese Güter weiter).
§ 7 Abs. 2 EStG
-
§ 7g: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Kleinere Betriebe (Gewinn höchstens 200.000 €) können bis zu 50 % der geplanten Kosten vorab abziehen und nach der Anschaffung zusätzlich bis zu 40 % Sonderabschreibung verteilt auf 5 Jahre ansetzen. Voraussetzung ist unter anderem eine fast ausschließlich betriebliche Nutzung.
§ 7g EStG
GWG, Sammelposten, degressive AfA und § 7g sind branchenunabhängig; sie hängen von Kosten, Anschaffungsdatum und Betriebsgröße ab, nicht von der Tabelle.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Nutzungsdauer von Großbagger laut AfA-Tabelle?
Die AfA-Tabelle Baugewerbe (BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2001) nennt unter Nr. 3.1.1.3 für „Hydraulikbagger: ab 151 kW Motorleistung“ eine Nutzungsdauer von 8 Jahre. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 12,5 % pro Jahr. Die Tabellenwerte sind Anhaltspunkte; eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer ist zulässig.
Kann ich Großbagger sofort abschreiben?
Ja, wenn das einzelne Wirtschaftsgut selbständig nutzbar ist und höchstens 800 € ohne Vorsteuer kostet. Dann ist es ein geringwertiges Wirtschaftsgut und darf im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Darüber wird es über die Nutzungsdauer abgeschrieben oder, bis 1.000 €, in einen Sammelposten gebucht.
Gilt dieser Wert für alle Betriebe?
Nein. Er stammt aus der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Baugewerbe und gilt für Betriebe dieses Wirtschaftszweigs. Für alle anderen Betriebe gilt die AV-Tabelle (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, Nr. 1 (BMF 06.12.2001, BStBl I 2001, 860)).
Ähnliche Anlagegüter
- Minibagger 5 Jahre
- Bagger 7 Jahre
- Radlader und Baggerlader 4 Jahre
- Gabelstapler (Bau) 8 Jahre
Quellen
- AfA-Tabelle Baugewerbe (PDF, Bundesministerium der Finanzen), BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2001, BStBl I 2001, 836
- BMF-Schreiben vom 06.12.2001, IV D 2-S 1551-498/01 (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen)
- Einkommensteuergesetz §§ 6, 7, 7g, abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 29. September 2026
Stand: 29. September 2026. Amtliche Werke nach § 5 UrhG.